Der Detailhandel, die Gastronomie und der Dienstleistungssektor benutzen in vielen Fällen Franchiseverträge für ihre Niederlassungen in den Niederlanden. Mehr als 30.000 Niederlassungen stehen dafür zirka 750 unterschiedliche Franchisemodelle als vertragliche Grundlage zur Verfügung.
In diesen Franchiseverträgen berechtigt der Franchisegeber üblicherweise den Franchisenehmer gegen Zahlung, eine Franchiseformel in vorgegebener Weise zu übernehmen, um Waren oder Dienste zu vermarkten. Dabei stellt der Franchisegeber häufig auch die gewerblichen Räume im Rahmen eines (Unter)Mietvertrages zur Verfügung. Erstaunlich ist, dass, obwohl der Franchisenehmer in diesen Vertragsverhältnissen in vielen Fällen als die schwächere Vertragspartei anzusehen wird, das niederländische Recht bis heute keine gesetzliche Grundlage für einen Franchisevertrag enthält. Dies soll sich ändern.
Seit 17. Februar 2016 besteht die Möglichkeit einem Franchisevertrag den niederländischen Franchise Kode zugrunde zu legen. Dieser enthält Verhaltensnormen, die im Rahmen von Selbstregulierung zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern zustande gekommen sind. Der Zweck des Kodes war, die Stellung des üblicherweise schwächeren Franchisenehmers zu stärken und das Interessenverhältnis zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern mehr auszugleichen.Die Vereinbarung erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis und hat bis jetzt nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Der sognannte NFC wurde in der Franchisebranche nicht akzeptiert und wurde in der Praxis kaum angewandt.
Es liegt nunmehr eine Gesetzesvorlage vor, auf Grund derer der NFC als Gesetz in das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (BW) in Buch 7 aufgenommen werden soll. Der NFC wird damit zwingendes Recht, das beide Vertragspartner verpflichtet, die Vorschriften des NFC einzuhalten.
Allerdings enthält der Kode eine Reihe offener Verhaltensnormen, die im Gesetz noch deutlich ausformuliert werden müssen. Da der NFC nicht nur auf den Franchisevertrag selbst, sondern auf alle Verträge und Bedingungen, in denen Aspekte der Zusammenarbeit festgelegt sind, anwendbar ist, ist es wichtig dies gesetzlich festzulegen. Unter anderem muss deutlich festgelegt werden, wie das Verhältnis von NFC und z.B. Miet- und Untermietverträgen von Franchisenehmern und Franchisegebern geregelt werden soll.
Auch wenn der Wortlaut des Gesetzes für die Umsetzung des NFC noch nicht endgültig festliegt, ist es für Vertragsparteien bereits jetzt empfehlenswert, die bis jetzt noch freiwilligen Verhaltensnormen des NFC als Vertragsgrundlage beim Abschluss eines Franchisevertrages und eines dazugehörigen (Unter)Mietvertrages zu nehmen.
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