Der BREXIT bringt eine Reihe an Herausforderungen und Chancen hervor. In Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften ergeben sich zudem Fragestellungen in Hülle und Fülle, welche eine pragmatische Einschätzung zu den regulatorischen Aspekten auf beiden Seiten der „Kluft“ erfordern. Und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in die EU-27 umziehen möchte oder ob EU-Firmen beabsichtigen, ihre Präsenz in Großbritannien oder anderen Nicht-EU-Ländern, die aus Sicht der EU als "Drittländer" gelten, auszuweiten oder neu zu organisieren.
Um die Lage noch komplizierter zu machen, haben verschiedene Europäische Bank- und Finanzaufsichtsrechtsorgane, wie die EZB-SSM, die Europäischen Aufsichtsbehörden (European Banking Authority -EBA, European Securities and Markets Authority -ESMA und European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) sowie eine Reihe von nationalen zuständigen Behörden, sehr strenge und detaillierte Regeln - die "aufsichtsrechtliche Grundsätze für Standortverlagerungen" (supervisory principles on relocations - SPoRs) - veröffentlicht. Diese ändern und ergänzen eine Reihe bestehender EU-Vorschriften, einschließlich die in der Bankenunion geltenden, und erfordern deshalb eine sorgfältige Prüfung. Unabhängig davon, wohin ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit verlagert und in welcher Phase des aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens es sich befindet, verdienen SPoRs eine fachkundige Beratung, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Compliance auf agile Weise zu schützen und zu bewahren. Darüber hinaus geht es um die Strukturierung nachhaltiger Unternehmen, die über den Tellerrand des BREXITs hinausschauen.
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